EUGH: Zahlung bei abgebrochenem Werkvertrag unterliegt in voller Höhe der Umsatzsteuer
2. Dezember 2024
US und EU Flagge auf Schildern unter bewölktem Himmel
US-Zölle auf Aluminium und Stahlartikel – Klarheit über betroffene Produkte
18. Feber 2025
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Vorsicht bei Asset-deal vermieteter Immobilien

Sie wollen eine Immobilie erwerben, die vom Verkäufer an einen Arzt, einen Versicherungsmakler oder eine Bank steuerpflichtig vermietet wurde?

Dann heißt es aufpassen: denn der Erwerber ist nicht berechtigt diese Immobilie weiterhin steuerpflichtig an unecht steuerbefreite Mieter zu vermieten, selbst wenn er zivilrechtlich den Mietvertrag übernehmen muss.

Damit verliert er aber auch den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der Immobilie, wie dies aktuell das BFG entschieden hat (BFG vom 21.01.2025, RV/2100896/201). In derartigen Fällen sollte genau untersucht werden, ob eine steuerpflichtige Veräußerung der Immobilie tatsächlich Sinn macht.

Bei Anlassfällen stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite.