Kleinunternehmerregelung NEU – Unliebsame Auswirkung für Vermieter
30. Oktober 2024
Kleinunternehmerregelung gewinnt durch Neuregelung an Attraktivität
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Grenzüberschreitende Kleinunternehmerregelung innerhalb EU

Sie haben es bisher unterlassen ausländische Kunden zu gewinnen, um sich nicht mit ausländischen Steuerrecht beschäftigen zu müssen?

Ab 1.1.2025 können österreichische Unternehmer auch grenzüberschreitend von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.

Voraussetzung ist, dass die Jahreseinnahmen nicht höher als EUR 100.000 sind und im jeweiligen EU-Ausland die jeweilige Kleinunternehmergrenze nicht überschritten wird. TIPP: Bei der Berechnung der EUR 100.00 Grenze sind viele unecht steuerbefreite Umsätze nicht zu berücksichtigen.

Jedenfalls zu berücksichtigen sind aber Umsätze aus Vermietungen und Finanzumsätze.

Hinweis:

Im Unterschied zur inländischen Steuerbefreiung für Kleinunternehmer muss die Inanspruchnahme der ausländischen Kleinunternehmerbefreiung beantragt werden!